
Auf kleineren Maschinentypen konnten folgende Materialmaße verarbeitet werden: Materialbreite bis maximal 1000 mm und Faltenhöhen von 4 mm bis 30 mm
Die größten bei uns verarbeitbaren Abmessungen waren: Materialbreite bis maximal 1550 mm in Faltenhöhen von 7 mm bis 100 mm
Gefaltet wurden Vlies- und Papiermaterialien, Drahtgewebe als Stützgewebe bis hin zu mehrlagig gesinterten Geweben, als Filtermaterial.
Tatsächlich entwickelten wir (im Auftrag eines sehr großen namhaften deutschen Automobilherstellers) in unserem, Haus in Bad Hersfeld die Filterfaltung des ersten je eingesetzten KFZ-Innenraumfilters mit Filterkohlepartikeln. (Wir durften unser Know-How zum Erfolg beitragen, aber leider nie eine Serie produzieren. ☹️
Gebaut wurden aber zum Teil noch viel größere Faltmaschinen, soweit uns bekannt ist, mit Arbeitsbreiten bis zu 4 m Breite.
Während ursprünglich ausschließlich im laufenden Betrieb nur eine eingestellte Faltenhöhe gefertigt werden konnte, konnten später auch während des laufenden Betriebes unterschiedliche Faltenhöhen gefertigt werden. Regelmäßig wird aber auch heute nur eine fest eingestellte Faltenhöhe produziert.
Für spezielle Anwendungen sind auch Sondermaschinen zum Plissieren von Filtern hergestellt worden. Zum Beispiel bei Spezial-Filtern aus „mehreren Lagen von zusammengesinterten Drahtgeweben“ bedurfte es extrem starken Werkzeugen, um das hochsteife Material in Falten zu legen, während es weniger auf die Verarbeitungsgeschwindigkeit ankam. Die üblichen Standardmaschinen waren dafür weniger geeignet.
